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BISNEY-Akademie

 

Berufsbegleitende Weiterbildung vom 06.10.2011 - 12.05.2012 in Leipzig im Überblick:

Berufsbegleitende Weiter- und Ausbildung zum Verfahrensbeistand

1. Überblick

Die Ausbildung richtet sich vorwiegend an Sozialarbeiter, Psychologen, Juristen oder Erzieher.

Die Ausbildung wird vom Verband Anwalt des Kindes (VAK) zertifiziert. Voraussetzung für den Erwerb sind regelmäßige Teilnahme an den Kursen, die Abgabe einer Hausarbeit sowie das Bestehen der mündlichen Prüfung im Rahmen des Kolloquiums.

Praxisnah und an konkreten Fällen vermitteln die Dozenten das Arbeitsfeld Verfahrensbeistand. Die theoretischen Einheiten werden so unterrichtet, dass überwiegend ein konkreter Praxisbezug bestehen bleibt. Neben den Vorträgen findet die Wissensvermittlung auch in Kleingruppen-Arbeit oder mittels Rollenspielen statt. Die Ausbildung bietet Raum für Selbsterfahrung. Die Bereitschaft, sich auch mit der eigenen Familiengeschichte und Konfliktfähigkeit auseinanderzusetzen, wird erwartet. Im Kurs wird die systemische Arbeitsweise vermittelt.

Folgende Kompetenzen werden im Kurs erworben:

  • Interessengerechte Vertretung des Kindes gemäß § 158 FamFG
  • rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes,
  • psychologische und diagnostische Einschätzung des Familiensystems,
  • wertschätzende und mediative Gesprächsführung sowie
  • lösungsorientierten Konfliktbehandlung

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, an Gerichtsverhandlungen in Chemnitz teilzunehmen. Ein weitergehendes einer Verhandlung in Leipzig kann im Einzelfall möglich sein.

Während der Ausbildung erhalten die Kursbesucher Teilnahmebestätigungen, um frühzeitig Kontakte zu den Gerichten knüpfen zu können. Das Ausbildungsteam bietet während des laufenden Kurses eine Fallbegleitung an.

Ziel der Ausbildung ist neben der fachlichen Qualifizierung auch die Fähigkeit, Aufträge als Verfahrensbeistand zu akquirieren, um die Tätigkeit vollberuflich auszuüben.

Der Ausbildungsumfang beträgt ca. 200 Zeitstunden / 260 UE.

Die Dozenten und Trainer haben langjährige Erfahrungen mit Familienprozessen und teilweise Publikationen über das Arbeitsfeld veröffentlicht.

2. Fernstudium

 

Ziel des Fernstudiums ist der Erwerb familienrechtlicher und psychologischer Kenntnisse.

Jeder Teilnehmer hat eine Hausarbeit bis zum 31.03.2012 anzufertigen. Der Umfang beträgt 25 bis 30 Seiten. Vorgesehen dafür sind ca. 100 Zeitstunden. Die Aufgaben erhalten die Teilnehmer im Anschluss an das Modul I.

Die Ergebnisse des Fernstudiums können auf Wunsch mit dem Kursteilnehmer in Einzelgesprächen ausgewertet werden. 

 

3. Präsenzunterricht

  • Modul I - Rechtliche Grundlagen 
    06.10. bis 08.10.2011
    • Einführung in die Aufgabenbereiche und Arbeitsweise des Verfahrensbeistandes
    • Verfahrensrechtliche Grundlagen; insbesondere § 158 FamFG
    • Materielles Familienrecht, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht
  • Modul II - Psychologie, Kindesinteressen, Kindeswille, Kindeswohl
    10.11. bis 12.11.2011

    • Entwicklungspsychologie
    • Sachverständigengutachten, Familien in Trennung
    • Kindeswohl aus psychologischer und rechtlicher Sicht
    • Berücksichtigung von Kindesinteressen im Verfahren aus wissenschaftlicher Sicht
  • Modul III - Recht, Mediation, Kommunikation
    01.03. bis 03.03.2012
    • Vertiefung Familienrecht mit Bezug zum SGB VIII
    • "Herstellung eines Einvernehmens" mit der Methode der Mediation
  • Modul IV - Langzeitstudien, Supervision
    26.04. bis 28.04.2012
    • Fallsupervision
    • Praxisbezug; mündliche und schriftliche Stellungnahme, Fallbearbeitung, Recht
  • Modul V - Prüfung
    11.05. bis 12.05.2012
    • Kolloquium
    • Übergabe des Zertifikats
    • Abschlussfeier


4. Intervisionsgruppenarbeit

Die Teilnehmer arbeiten mindestens 12 h in einer Intervisionsgruppe zusammen und lösen Praxisaufgaben. Die Gruppen werden im ersten Modul gebildet. Die Treffen finden außerhalb des Kurses in selbstständiger Zeiteinteilung und Wahl des Ortes statt.

5. Kolloquium

Jeder Teilnehmer referiert in einem viertelstündigen Vortrag über ein selbst gewähltes Thema oder stellt einen eigenen Praxisfall als Dokumentation vor. 

Das Kolloquium dient in erster Linie der Weitergabe des selbst erarbeiteten Wissens an die Ausbildungsgruppe und ist von gegenseitigem Geben und Nehmen geprägt. 

6. Dozenten: Ausbildung zum Verfahrensbeistand

Lutz Bode
Familienrichter beim Amtsgericht Chemnitz (1999-2000 Richter beim OLG Dresden),
Autor: Praxishandbuch für Verfahrenspflege, Vorstand im VAK

Katerina Junold
Rechtsanwältin, Mediatorin, Verfahrensbeistand (VAK), Fachpublikation zu Mediation im familiengerichtlichen Verfahren

Katja Kauschke
Diplom Psychologin, Gutachterin in Familiensache, Systemische Familientherapeutin und Supervisorin (DGSF)

Konstanze von Rauchhaupt
Diplom Psychologin und Mediatorin, Leiterin einer Frühförder- und Beratungstelle

Prof. Dr. phil. Heike Schulze
Sozialpädagogin, Mediatorin, Verfahrensbeistand, Systemische Beraterin, Beisitzerin im VAK, Fachpublikationen im Bereich der Kindesinteressenvertretung: Dissertation "Handeln im Konflikt"

Sybille Vosberg 
Fachanwältin für Familienrecht,Mediatorin, Verfahrenspflegerin, SystemischeBeraterin; Fachpublikation zu Mediation imfamiliengerichtlichen Verfahren

Katrin Treichel 

Diplom Kommunikationspsychologin, Verfahrensbeistand (VAK)

Henning Hübscher

Rechtsanwalt (erfolgreicher Absolvent Fachanwaltslehrgang für Familienrecht), Verfahrensbeistand (VAK) 

7. Kosten

  • 1.950 EUR zzgl. 370,50 EUR Umsatzsteuer: insgesamt 2.320,50 EUR
  • Das Finanzamt erstattet bei Selbstständigen ggf. die Umsatzsteuer
  • Im Preis sind umfangreiche Seminarunterlagen enthalten, u.a. Beck-Texte Familienrecht sowie Getränke, Imbiss etc.
  • Für das Zertifikat des Verbandes Anwalt des Kindes (VAK) ist zusätzlich eine Prüfungsgebühr in Höhe von 120 EUR zu entrichten.

8. Förderung der Weiterbildung 

Unter Umständen wird der Kurs von der sächsischen Aufbaubank (SAB) gefördert. Die Interessenten haben diese Anträge in eigener Verantwortung zu stellen und sich hinsichtlich der Bewilligung selbstständig mit der SAB auseinanderzusetzen. Bisher bewilligte die SAB alle Zuschüsse für die Ausbildung, wenn auch nach zähem Ringen.Verhandlungen mit der SAB können wir nicht für die Antragsteller führen. Wir stellen selbstverständlich alle notwendigen Unterlagen (Einzelberechnung der Module etc.) zur Verfügung, um eine Bewilligung zu ermöglichen. Der Kurs wurde bisher auch beim Wiedereinstieg  in den Beruf gefördert. 

Achtung: Vorausgesetzt wird immer, dass eine verbindliche Anmeldung zum Kurs erst NACH der Bewilligung erfolgt.  

9. Ort

Die Fortbildungsveranstaltungen finden in Leipzig in den Räumen der BISNEY-Akademie statt (Änderungen sind vorbehalten).